TTDSG tritt in Kraft

TTDSG tritt in Kraft

Das TTDSG tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft. Ziel des TTDSG ist zum einen, die Datenschutzbestimmungen von TKG und TMG zusammenzufassen und auch gleich an die DSGVO anzupassen. Ferner wird die ePrivacy-Richtlinie und auch die EuGH Urteile zu Cookies und Einwilligungen in deutsches Recht umgesetzt. Auch Kommunikationsdienste wie z. B. WhatsApp, We-Mail und VoIP Telefonie, auf die die bisherigen Telekommunikationsregelungen nicht anwendbar waren, werden im neuen TTDSG berücksichtigt.