Serviceleistungen unseres Datenschutzbüros

Die Aufgaben des externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind im Artikel 39 DSGVO definiert.
Darüber hinaus erbringt unser Datenschutzteam im Rahmen eines Beratervertrages mit der Firma Datenschutz Kramer & Kramer GmbH noch die nachfolgenden Leistungen.

Weitere Dienstleistungen für unsere Kunden


Überprüfung Ihres Unternehmens

Vorabkontrolle, d. h. Ist-Aufnahme der derzeitigen getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Hinblick auf…

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Zutritts-, Zugangs-, Zugriffs-, Weitergabe-, Eingabe-, Auftrags- und Verfügbarkeitskontrolle, Einhaltung der Trennvorschriften und der Datensparsamkeit.

Erstellung eines Prüfberichts mit Mängelliste bzw. mit Verbesserungsvorschlägen

Regelmäßige Nachprüfungen bei Ihnen vor Ort und Aktualisierung des letzten Prüfberichts im Abstand von 2 Jahren.

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Bei keinen oder geringfügigen Beanstandungen – Ausstellung einer Urkunde zum Datenschutz, unterzeichnet vom externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, in seiner Funktion als Datenschutz-Auditor (TÜV). Im Bedarfsfall Ausstellung einer Bescheinigung, dass in ihrem Unternehmen nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gearbeitet wird und der angestrebte Schutzzweck der Daten vorhanden ist. Die Bescheinigung wird vom externen Datenschutzbeauftragten ausgestellt und mit einem internen Audit versehen.

Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Daten- und Sozialgeheimnis

Erstellung der Verpflichtungserklärung. Ausgabe der Richtlinien zum Datenschutz. Ausgabe der Verpflichtung zugrunde liegenden Gesetzestexte.

Beratungen bei Dienstleistungs und Werkverträgen

Überprüfung von Verträgen im Hinblick auf Gestaltung der Geheimhaltungs- und Datenschutzklauseln.

Überprüfung der gesetzlichen Bestimmungen Ihres Auftritts im Internet

Komplexität der Angaben im Impressum gem. den Bestimmungen im Telemediengesetz.

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Überprüfung der Angaben zu Datenschutz und Datensicherheit im Unternehmen und zur vertraulichen Behandlung der Daten der Benutzer. Überprüfung der Datenschutzhinweise bei Angebot der Kontaktaufnahme über ein Kontaktformular. Überprüfung bei Einschaltung von Google Analytics bzw. anderer Kontrollen der Zugriffe auf die Homepage und bei Einsatz von Cookies.

Regelmäßige Schulungen der Beschäftigten

Schulungen der Beschäftigten zu Datenschutz und Datensicherheit im Unternehmen und bei der täglichen Arbeit.

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Angebot einer Online-Schulung bei Neueinstellungen, Praktikanten, Auszubildende und Mitarbeitern, die an Schulungen nicht teilnehmen konnten.

Hilfe bei der Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten

Diverse Verfahrensbeschreibungen gemäß Artikel 30 DSGVO, wie z. B. Nutzung einer Branchenlösung, …

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Zusammenarbeit mit einem Rechenzentrum, Fernwartungsarbeiten durch ein Systemhaus, Abgabe der Buchhaltung und/oder der Lohnabrechnung zu einem Steuerberater etc.

Bei Auftragsverarbeitung (AV)

Hilfe bei der Erstellung eines AV-Vertrages gem. Artikel 28 und 29 DSGVO und ggf. § 80 SGB X mit allen Bestimmungen für die Auftraggeber und Auftragnehmer.

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Wahrnehmung der Kontrollpflichten des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer. Vorabkontrolle und dann regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen beim Auftragnehmer.

Sofortige Hilfe bei Meldung eines Datenschutzvorfalls

Beurteilung, ob der Datenschutzvorfall gem. Artikel 33 DSGVO an die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz gemeldet werden muss.

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Gegebenenfalls schriftliche Benachrichtigung der Behörde mit Schilderung des Vorgangs. Mithilfe bei der gesetzlich notwendigen Information der Betroffenen, in diesem Zusammenhang Erstellung des Informationsbriefes.

Erstellung diverser Arbeitsanweisungen

Private Nutzung vonTelekommunikationseinrichtungen, Umgang mit der dienstlichen Hard- und Software,

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private Nutzung des dienstlichen Internets, Mitnahme von Datenträgern außer Haus, Einwilligungserklärungen für dienstliche Veröffentlichungen von Fotos der Mitarbeiter, Patienten, Bewohnern etc. Beratung bei der Einrichtung einer Videoüberwachung, Benachrichtigung der Beschäftigten bei Einsatz von GPS-Verfahren, Einwilligungserklärungen bei Privatliquidation, wenn diese durch einen Dritten erstellt werden, Entbindung einer nach § 203 StGB verpflichteten Person von ihrer Schweigepflicht etc.

IT Technische Beratung

Hilfe bei der Erstellung eines IT-Notfallplans. Unterstützung bei der Zertifizierung zur DIN-ISO 27001.

DSGVO

Hilfe bei der Umsetzung der Maßnahmen der, ab Mai 2018 in Kraft getretenen, EU DSGVO und der damit verbundenen Änderungen

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nationaler Gesetze, wie z.B. dem Datenschutz Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpaUG-EU)

Newsletter

Vierteljährliche Ausgabe eines Newsletters mit interessanten Themen, Rechtsprechungen, Anregungen und Neuigkeiten im Datenschutz.

Hotline

Kostenlose Hotline aus dem deutschen Festnetz für Beratungen und Fragen zum Datenschutz und Datensicherheit.

Werktags von 8:00 – 16:00 Uhr
Telefon: 0800-8338700