Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union und tritt am 02.07.2023 in Kraft. Das Gesetz hat das Ziel, den Schutz von Personen, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Verstöße gegen Rechtsvorschriften feststellen bzw. Informationen darüber erlangen und diese melden, sicher zu stellen. Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen sofort mit der Umsetzung beginnen, während Unternehmen zwischen 50 und 250 Beschäftigten eine Übergangsfrist bis zum 17.12.2023 haben. Sollten Sie mehr Informationen benötigen, stellen wir Ihnen gerne unser Infoblatt III/2023 zur Verfügung.