Abmahnung bei Nutzung von Google Fonts

Abmahnung bei Nutzung von Google Fonts

Abmahnung bei Nutzung von Google Fonts

Zur Zeit bekommen viele Unternehmen von Anwaltskanzleien und Privatpersonen Abmahnungen weil auf der Webseite Schriften von Google Fonts benutzt werden. Das Problem dabei ist, dass Google Fonts meist die Schriftarten und -größen bei Google nachlädt. In diesem Fall werden die IP-Adressen der Webseiten-User an Google übermittelt. Die Übermittlung stellt somit eine unberechtigte Datenübermittlung in ein Drittland dar. Das Landgericht (LG) München (Urt. v. 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20) urteilte, dass in einem solchen Fall, wenn keine explizite Einwilligung vorlag, ein „Schmerzensgeld“ von 100,-€ vom Betroffenen verlangt werden kann.

Darauf haben sich nun Anwälte und Privatpersonen eingestellt und durchforsten reihenweise Webseiten um Abmahnungen und Schmerzensgeldforderungen zu stellen. Viele Unternehmen zahlen einfach, um sich auf keinen Rechtsstreit einzulassen. Diese sollten Sie aber in keinem Fall tun. Was Sie in jedem Fall tun sollten, ist ihre Webseite durch Ihren Webdesigner prüfen zu lassen, ob Google Fonts Schriftarten bei Google nachlädt. Google Fonts kann auch so in eine Webseite integriert werden, dass keine Schriften „extern“ nachgeladen werden müssen. Wenn Sie als unser Kunde weitere Informationen wünschen oder ein Schreiben brauchen, wie Sie auf so eine „Abzocke“ reagieren kontaktieren Sie uns.