NIS-2 ist beschlossene Sache
Das deutsche Umsetzungsgesetz der NIS-2 Richtlinie der EU wurde am 5. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt (Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung). Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereitet die Aufsicht und Informationsangebote für Unternehmen vor. Im Detail muss noch einiges geklärt werden, trotzdem kann es nicht schaden, sich einen ersten Überblick zu verschaffen, um später schneller und gezielter reagieren zu können. Eine erste Prüfung, ob ihr Unernehmen von der NIS-2 Richtline betroffen ist, finden Sie hier: NIS-2 BSI Betroffenheitsprüfung

