EU-US Data Privacy Abkommen in Kraft

EU-US Data Privacy Abkommen in Kraft

Aller guten Dinge sind drei könnte man meinen. Am 10.07.2023 verabschiedete die EU-Kommission ein neues Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA. Auf den dritten Anlauf musste die Wirtschaft in Europa fast drei Jahre warten. Endlich gibt es wieder eine Grundlage für die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA. Was soll mit dem neuen Abkommen erreicht werden? Es sollen verbindliche Garantien für ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten, die aus der EU an US Unternehmen übermittelt werden, gewährleisten. Die EU-Kommission hat daher nach Art. 45 DSGVO einen Angemessenheitsbeschluss für die Datenübermittlung in die USA, das Trans-Atlantic Data Privacy Framework (kurz TADPF), erlassen. Ist das für die Unternehmen nun der Freifahrtschein? Nein. Es ist zu befürchten, dass der Datenschutzaktivist Max Schrems, der bereits die Vorgängerabkommen stoppte, auch rechtliche Schritte gegen das neue EU-US Data Privacy Abkommen einleiten wird. Dann muss erneut der EuGH entscheiden. Die Veröffentlichung des Abkommens finden Sie hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_7631