Zwischen 2015 und 2019 hat die AOK Baden-Württemberg verschiedene Gewinnspiele veranstaltet. Dabei konnten die Teilnehmer ankreuzen, ob die Angaben vom Gewinnspiel auch zu Werbezwecken genutzt werden durften. Laut LfDI BW legte die Krankenkasse großen Wert darauf, keinerlei Daten ohne Einwilligung zu verarbeiten. Dazu wurden entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen. Doch offenbar funktionierte die Umsetzung nicht wie gewünscht. Obwohl die Kasse mit der Aufsichts-behörde schnell und gut zusammenarbeitete, hat der LfDI BW ein Bußgeld in Höhe von 1.240.000,-€ wegen Werbung ohne entsprechende Einwilligung gegen die Kasse verhängt. JK 15.07.2020