KI-Verordnung

KI-Verordnung

Die KI-Verordnung der EU

Die KI-Verordnung ist am 2.08.2024 in Kraft getreten. Genau wie die DSGVO, gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU. Die Einführung bzw. Umsetzung erfolgt in vier Stufen (Art. 113 KI-Verordnung), wobei die erste Stufe bereits am 02.02.2025 umgesetzt werden muss. Einer der Adressaten sind die Betreiber, also die Unternehmen die KI-Systeme im Unternehmenskontext einsetzen. So wird ab 02.02.2025 von Bereibern eine KI-Kompetenz gefordert. D. h. Mitarbeiter die KI-Systeme im Unternehmen einsetzen, müssen geschult werden und ihre Kompetenz nachweisen. Ferner gibt es ab dem 02.02.2025 verbotene Praktiken. Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder ihre Mitarbeiter schulen lassen möchten, sprechen Sie uns an.