Abmahnwelle bei der Verwendung von Google Fonts gestoppt
Wie die IHK Dresden in einer Pressemitteilung verlauten lies, haben dank einer konzertierten Aktion der Kammerorganisation und des Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DWSI) die Staatsanwaltschaft sowie Polizei den Verursacher aus dem Verkehr genommen. Wie sich aus der aktuellen Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 21.12.2022 ergibt, wurden gegen die Beteiligten wegen des Verdachts auf (zum Teil versuchten) Abmahnbetrug Ermittlungen eingeleitet und unter anderem Durchsuchungen durchgeführt. Diese Reaktion wird sicherlich auch andere Abmahnanwälte davon abhalten, weiter ihrer Tätigkeit in diesem Zusammenhang nachzukommen. So ist davon auszugehen, dass im Falle von Google Fonts keine weiteren Abmahnungen mehr geschrieben werden. Trotzdem müssen die Unternehmen natürlich darauf achten, Google Fonts datenschutzkonform auf der Webseite einzubinden.