Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg veröffentlichte im Juni 2018 eine „Blacklist“, wann eine Datenschutzfolgeabschätzung gem. Art. 35 DSGVO erforderlich ist. Dieses Dokument dient als wichtige Orientierungshilfe. Den Link zum Dokument finden Sie hier.